Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)

Hierunter versteht man die Verwaltung von Wohneigentumsanlagen, bei denen die einzelnen Wohneinheiten i.d.R. verschiedenen Eigentümern gehören. Streng genommen handelt es sich dabei um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Der Umfang dieser Verwaltung ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der notariellen Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und dem Verwaltervertrag. In der Regel gehören hierzu folgende Verwaltungstätigkeiten:
 

Durchführung von Eigentümerversammlungen

    mit Rechnungslegung, Beschlussfassungen, Berichterstattungen etc.

Erstellung von Hausgeldabrechnungen

Kontenführung

Ausarbeitung eines Wirtschaftsplans

Ausarbeitung von Instandhaltungsplänen

Einholung von Bonitätsauskünften

Rechtliche Vertretung

Zustimmungserklärungen

Dokumentensammlung

Sonstige Hausverwalteraufgaben

 

 

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